BGV A8

Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung am Arbeitsplatz

Die BGV A8 wurde von den deutschen Unfallversicherungsträgern erlassen und regelte bisher die Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung am Arbeitsplatz. Sie ergänzte die ASR 1.3 in Bereichen, die nicht von der Arbeitsstättenverordnung erfasst wurden. Nach der Änderung der ArbStättV 2010 gilt diese auch für die bisher ausgeklammerten Bereiche.

Aus diesem Grund wurde die BGV 8 von der Vertreterversammlung der VBG rückwirkend zum 01.01.2013 ausser Kraft gesetzt.

Die Genehmigung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom 1. März 2013 liegt vor (AZ: IIIb1 - 34124 - 5/93). Der geregelte Sachverhalt ist vom Gesetzgeber durch die novellierte Arbeitsstättenverordnung in Verbindung mit der ASR A1.3 "Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung" hinreichend geregelt. Eine betriebsspezifische Konkretisierung erfolgt durch die BGI 816 "Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung am Arbeitsplatz".