ASR A1.3 (2013)

Die ASR A1.3 ist Teil der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV), welche den Sicherheits- und Gesundheitsschutz der Beschäftigten beim Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten regelt. Die Arbeitsstättenverordnung gehört zum Arbeitsschutzgesetz in Deutschland. 

In der Arbeitsschutzverordnung gibt es sogenannte technische Regeln (ASR), die genaue Definitionen und Auslegungen der jeweiligen Arbeitsschutzanordnungen enthalten.

Die ASR A1.3 enthält die technischen Regeln für die Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnungen in Arbeitsstätten. Nach § 3a der Arbeitsstättenverordnung in Verbindung mit Ziffer 1.3 des Anhangs sind Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnungen dann erforderlich, wenn die Risiken für Sicherheit und Gesundheit anders nicht zu vermeiden oder ausreichend zu minimieren sind.

Mit der Anwendung der ASR A1.3 werden die Mindestanforderungen der europäischen Richtlinie 92/58/EWG erfüllt.

Die ASR A1.3 wurde im Zuge der Angleichung an die internationalen Nomen überarbeitet und im März 2013 neu veröffentlicht. Sie enthält nun die graphischen Symbole aus der DIN EN ISO 7010 und der DIN 4844-2. Ebenfalls überarbeitet wurden die Regeln zur Gestaltung der Flucht- und Rettungspläne entsprechend der internationalen Norm DIN ISO 23601.

Die Änderungen in der ASR A1.3 haben auch Auswirkungen auf andere technische Regeln der Arbeitsstättenverordnung. So verweisen die ASR A2.3, die ASR A3.4/3 und die ASR A4.3 auf die neuen Symbole der ASR A1.3. 

Im Shop werden Symbole nach den alten technischen Regeln mit ASR A1.3 (2007) und Symbole nach den neuen technischen Regeln mit  ASR A1.3 (2013) gekennzeichnet.